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   BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69   

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BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69 (https://dejure.org/1970,88)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1970 - I C 55.69 (https://dejure.org/1970,88)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1970 - I C 55.69 (https://dejure.org/1970,88)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer Anwerbungsvereinbarung - Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit durch einen Ausländer - Anspruch eines Ausländers auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 45
  • MDR 1971, 158
  • FamRZ 1970, 643
  • DVBl 1970, 870
  • DÖV 1970, 856
  • JR 1971, 256
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 33.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ermessen der Ausländerbehörde hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69
    Die Ausführungen, mit denen sich Franz in DVBl. 1970, 625 in einer Anmerkung zum Urteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG I C 33.69 - (DÖV 1970, 341 = DVBl. 1970, 623) gegen diese Rechtsprechung wendet, vermögen nicht zu überzeugen.
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Die Ermessensfreiheit ist ferner durch die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung eingeschränkt, wie z.B. durch den nach Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie (BVerwGE 36, 45 [48]; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 63).

    Auch die Gültigkeit dieser Vorschrift hat der Senat bejaht (BVerwGE 36, 45 [47]).

    c) Auf Grund des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens ist danach die Ausländerbehörde grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit der Ausländer im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ein Gewerbe betreiben darf (BVerwGE 36, 45 [47]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - [Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 13; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [a.a.O.]).

    Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung , nach der grundsätzlich Gewerbefreiheit herrscht, steht ebenfalls, nicht entgegen Sie hat keinen Vorrang gegenüber den speziellen Aufenthaltsrechtlichen Regelungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG (BVerwGE 36, 45 [48]; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 [a.a.O.]).

    Aber nicht jeder auf eine gewisse Dauerhaftigkeit gerichtete Aufenthalt (vgl. zum Begriff der Einwanderung BVerwGE 36, 45 [51]) beeinträchtigt solche Belange oder ist als unerwünscht im Ermessenswege möglichst zu verhindern.

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Die Ermessensfreiheit ist ferner durch die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung eingeschränkt, wie z.B. durch den nach Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 6]).

    Auch die Gültigkeit dieser Vorschrift hat der Senat bejaht (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [47]).

    Auf Grund des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens ist danach die Ausländerbehörde grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit der Ausländer im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ein Gewerbe betreiben darf (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [47]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - [Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 1]; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [a.a.O.]).

    Sie hat keinen Vorrang gegenüber den speziellen aufenthaltsrechtlichen Regelungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48];. Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Eine Einwanderung liegt schon dann vor, wenn die Niederlassung in dem anderen Staat eine gewisse Dauerhaftigkeit hat (vgl. BVerwGE 36, 45 (51) [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69]; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 23, S. 37).

    Das alles entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z. B. BVerwGE 36, 45 (52 f.) [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69]; 65, 188 (196 f. [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]); 74, 165 (166, 168)).

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